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Bestattungsvorsorge

 

Trauerfall

 

Ratgeber

 

John Giraldi Bestattungen

eine Marke von MOHR Bestattungen GmbH

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

auf den Abschied eines lieben Menschen kann man sich emotional nicht vorbereiten. Dabei ist es unerheblich, ob ein Sterbefall vorhersehbar oder unerwartet eingetroffen ist.

Zusammen mit meinem Team fühle ich mich verantwortlich, Sie in dieser schwierigen Zeit persönlich zu begleiten und Ihre Wünsche bezüglich der Gestaltung der Trauerfeier und der Beerdigung umzusetzen. Aus meiner langjährigen Berufserfahrung weiß ich, dass eine individuelle Abschiednahme für die Trauerbewältigung besonders wichtig ist. Jeder Sterbefall ist tatsächlich so individuell wie das Leben eines Menschen. Der behutsame und respektvolle Umgang mit den Verstorbenen sowie die einfühlsame Betreuung der Angehörigen sind für mich besonders wichtig.

Mit Firmensitz in der Samtgemeinde Brome, im niedersächsischen Landkreis Gifhorn, ist John Giraldi Bestattungen auch außerhalb der Stadtgrenzen für Sie da und erreichbar.

Der besondere Qualitätsanspruch und die absolute Transparenz hinsichtlich unserer Leistungen und Kosten sind für mich selbstverständlich.

Ich nehme mir gerne Zeit für Sie – auch bei allen Fragen zum Thema Bestattungsvorsorge.

 

Ihre
Ann-Christine Mohr

Was mir wichtig ist

„Es war ein schöner Abschied.“

Die Abschiednahme von einem lieben Menschen ist eine emotionale Belastung. Der letzte Abschied ist besonders schmerzhaft, weil er endgültig ist. Umso wichtiger ist es, diesen Moment besonders liebevoll und in Würde zu gestalten. So entsteht eine wertvolle Erinnerung, die für die Trauernden eine wichtige Hilfe innerhalb der Bewältigung ihrer Trauer sein kann.

Wenn die Angehörigen mich wissen lassen, dass ich alles in ihrem Sinne geregelt oder auch den letzten Wünschen des Verstorbenen entsprochen habe, fühle ich mich in meiner Motivation und auch in meiner Berufung bestärkt.

Eine Trauerfeier, die die Persönlichkeit und das Leben des verstorbenen Menschen erfasst, steht für mich immer im Mittelpunkt meiner Arbeit. Die Wünsche der Hinterbliebenen sind dabei besonders wichtig. Ich bin auch für ungewöhnliche Ideen und Verbesserungsvorschläge offen und versuche immer, den letzten Weg ganz individuell zu gestalten. Ihre Anregungen nehme ich gerne auf.

Was tun im Trauerfall?

Erste Schritte im Trauerfall

Nach Eintritt des Todes im privaten Umfeld sollten Sie unverzüglich einen Arzt kontaktieren. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus, die für die Überführung des Verstorbenen zwingend erforderlich ist. Dazu benötigt er den Personalausweis des Verstorbenen, um diesen zweifelsfrei identifizieren zu können.

Bitte setzen Sie sich unmittelbar nach der Feststellung des Todes mit uns in Verbindung. Unter der

Telefonnummer 05833 – 423

sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Wir kennen alle Vorschriften, Gesetze und Fristen und besprechen mit Ihnen, welche Schritte als Nächstes in die Wege geleitet werden müssen. Dabei können Sie sich voll und ganz auf unseren Beistand verlassen. Sofern gewünscht, nehmen wir Ihnen nahezu alle Formalitäten ab. In jedem Fall klären wir Sie umfassend darüber auf, was Sie beachten sollten.

Download "Was tun im Trauerfall" (PDF)

Unsere Leistungen

Wir können viel für Sie tun.

Das von uns angebotene Leistungsspektrum ist vielseitig. Auch preislich finden Sie bei uns alles in allen Kategorien – von einfach über gehoben bis hin zur schlichten Extravaganz, wenn Sie es wünschen.

Wir legen großen Wert darauf, Sie weitreichend von vielen Behördengängen und sonstigen Formalitäten zu entbinden, sodass Sie sich voll und ganz Ihrer Trauerarbeit widmen können. Sollten Sie diese Gänge als Teil Ihrer Trauerbewältigung jedoch lieber selbst erledigen, so stehen wir Ihnen dabei gerne beratend zur Seite.

Überhaupt sind es einzig und allein Ihre Wünsche, auf die es bei uns ankommt! Aus genau diesem Grund ist es uns wichtig, mit unserem weitreichenden Angebot auf Ihre Anliegen einzugehen, ohne Ihnen dabei unsere Leistungen aufzunötigen. Wie viel Sie davon letztlich in Anspruch nehmen wollen, bleibt ganz und gar Ihnen überlassen.

Ob bei einem aktuellen Sterbefall oder beim Thema Vorsorge – viele organisatorische Dinge lassen sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären. Das ist selbstverständlich stets kostenlos und unverbindlich, ob in unseren Räumlichkeiten oder bei Ihnen zu Hause.
Rufen Sie uns an, wir werden Ihnen helfen!

Bestattungsarten

Die Bestattungsart – eine ganz persönliche Entscheidung

Grundsätzlich bietet sich bei der Bestattung die Möglichkeit zwischen Erd- und Feuerbestattung. Liegt dazu vom Verstorbenen keine ausdrückliche Willenserklärung vor, so bleibt diese Entscheidung den Hinterbliebenen überlassen.

Erdbestattung

Bei der in unserem Kulturkreis nach wie vor bekanntesten Art der Beisetzung wird der Verstorbene im Anschluss an die Trauerfeier im Beisein der Angehörigen in einem Sarg aus zersetzbarem Material in ein ausgehobenes Grab abgesenkt.

Über die unterschiedlichen Möglichkeiten und deren Vorzüge und Kosten informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Feuerbestattung

Unter einer Feuerbestattung versteht man die Einäscherung eines Verstorbenen. Wenn eine solche Feuerbestattung gewünscht wird, empfiehlt sich zu Lebzeiten die Erstellung einer handschriftlichen Erklärung. Wenn diese Erklärung nicht vorliegt, kann der Ehepartner/Lebenspartner bzw. der/die nächste Angehörige schriftlich bestätigen, dass die Feuerbestattung dem Willen des Verstorbenen entsprach.

Über die unterschiedlichen Grabarten und deren Vorzüge und Kosten informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Seebestattung

Unter einer Seebestattung versteht man die Bestattung der Asche eines Verstorbenen in einer speziellen Seeurne außerhalb der sogenannten Dreimeilenzone (z. B. in der Nord- oder Ostsee oder im Mittelmeer). In der Regel wird die Urne seemännischen Bräuchen folgend dem Meer übergeben, während der Kapitän die Trauerrede spricht.

Weitere Informationen rund um das Thema Seebestattung erhalten Sie unter diesem Link, aber natürlich auch gerne von uns.

 

Anonyme Bestattung

Bei einer anonymen Bestattung wird an der Beisetzungsstelle auf Wunsch des Verstorbenen auf jeglichen Namenshinweis verzichtet. Sie ist oft die günstigste Form der Bestattung, wenn man den Wegfall der Folgekosten für den Steinmetz und die jahrzehntelange Grabpflege einbezieht. Aber sie bietet Hinterbliebenen keinen klar definierten Ort für ihre Trauer, was problematisch sein kann.

Diamantbestattung

Bei einer sogenannten Diamantbestattung wird auf Wunsch ein Teil der Asche oder die gesamte Asche des Verstorbenen zu einem Diamanten geformt. Ein solcher Diamant kann für den Hinterbliebenen eine hohe symbolische und emotionale Bedeutung haben und so der Trauerbewältigung dienen. Weitere Informationen finden Sie hier www.algordanza.de.

 

Baumbestattung

Eine in den letzten Jahren immer beliebter werdende Alternative zu den herkömmlichen Bestattungsarten ist die Baumbestattung außerhalb des Friedhofs inmitten der Natur. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Lassen Sie sich bitte in einem persönlichen Gespräch von uns ausführlich darüber informieren.

Erste Informationen erhalten Sie hier: waldbestattungs-gmbh-lappwald.de.

Bestattungsvorsorge

Was ist das?

Über den Tod spricht niemand gerne; in unserer heutigen Gesellschaft gilt er nahezu als Tabuthema. Weil sich der Staat aber durch die Streichung des Sterbegeldes von seinen bisherigen Pflichten der sozialen Absicherung zurückgezogen hat, ist die Angelegenheit der Bestattungsvorsorge heute wichtiger denn je.

Deswegen möchten wir Ihnen anbieten, jetzt Ihre Wünsche und Vorstellungen schriftlich niederzulegen und die von Ihnen gewünschten Abläufe festzulegen. Mit einer solchen verbindlichen Definition entlasten Sie auch Ihre Familie, weil Sie ihr auf diese Art und Weise unvorstellbar schwierige Entscheidungen abnehmen. Zudem können sich Ihre Hinterbliebenen sicher sein, dass bei der Beerdigung alles so ist, wie Sie es sich gewünscht haben.

Wunschliste

Was Sie mit einer Bestattungsvorsorge regeln können? Kurz gesagt: So gut wie alles! Wichtige Punkte, die in einer Vorsorgevereinbarung festgehalten werden, sind z. B.:

  • Art und Weise sowie Ort der Bestattung
  • Ausgestaltung der Trauerfeier oder Bestattung
  • Musikalische Umrahmung
  • Umfang und Art der Blumendekoration
  • Größe und Text einer Zeitungsanzeige
  • Welche Ämter und Behörden zu benachrichtigen sind
  • Auswahl des Sarges, der Kleidung, Urne und was auch immer Sie sich für Ihren Abschied wünschen

Finanzierungsoptionen

Bei der Finanzierung einer Bestattungsvorsorge gibt es verschiedene Möglichkeiten, deren Auswahl weitestgehend mit Ihren persönlichen Vorstellungen und Möglichkeiten zusammenhängt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen eine seriöse und fundierte Beratung daher nur in einem persönlichen Gespräch anbieten können.

Argumente

Es gibt viele gute Gründe, sich für eine Bestattungsvorsorge zu entscheiden. Die Entlastung im Trauerfall steht dabei im Mittelpunkt – sowohl für die Angehörigen als auch für den Vorsorgenden.

Warum ist die Bestattungsvorsorge so wichtig?

  • Sie können sicher sein, dass Ihre eigene Beerdigung und die Trauerfeier nach Ihren Wünschen gestaltet wird.
  • Sie haben die Möglichkeit, jedes Detail, das Ihnen wichtig ist, im Voraus zu bestimmen.
  • Ihre Angehörigen wissen genau, wie sie Ihnen Ihre letzten Wünsche erfüllen können.
  • Alle Fragen rund um das Grab und die Grabpflege können verbindlich fixiert werden.
  • Durch die Finanzierung im Voraus bleiben große finanzielle Belastungen später aus.

Finanzielle Absicherung

Die Bestattungsvorsorge ist ein Familienthema. Für die Hinterbliebenen bedeutet es eine große Entlastung, wenn sie über die letzten Wünsche des Verstorbenen informiert sind und diesen entsprechen können.

Darüber hinaus wird auch die Finanzierung bereits zu Lebzeiten in die Wege geleitet, sodass die Angehörigen später keine unüberschaubaren finanziellen Belastungen erwarten müssen.

Gerne beraten wir Sie zu den Finanzierungsmöglichkeiten in einem vertraulichen Gespräch.

Partner

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e. V., Düsseldorf, und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e. V., Bonn. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse.

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Ratgeber

Formalitäten

Tritt ein Todesfall ein, so gilt es, in einer Zeit höchster emotionaler Belastung viele wichtige Entscheidungen zu treffen. Um Ihnen diesbezüglich eine kleine Hilfestellung zu geben, finden Sie an dieser Stelle eine Liste mit Formalitäten und Erledigungen, um die Sie sich unbedingt kümmern sollten.

Download

Patientenverfügung

Vorsorge für den Krankheitsfall

Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine vorsorgliche Willenserklärung. Sie wird wirksam, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine not¬wendige Zustimmung oder Ablehnung zu einer Behandlungsmaßnahme direkt zu äußern.

Eine Patientenverfügung enthält individuelle Wünsche, Wertvorstellungen und vor allem Bestimmungen zu Behandlungsmaßnahmen. Diese können – in der Regel für konkrete medizinische Situationen – eingefordert, eingeschränkt oder auch völlig abgelehnt werden.

Nach der seit September 2009 geltenden Rechtslage muss die Patientenverfügung in Schriftform verfasst sein. Mündlich erklärte Patientenverfügungen, die nach dem bis zum 31. August 2009 geltenden Recht mangels besonderer Regeln zulässig waren, haben ihre Gültigkeit verloren. Kann der Verfasser der Patientenverfügung keine nachvollziehbare Unterschrift mehr leisten, muss ein Notar das Handzeichen beglaubigen. Der Widerruf einer Patientenverfügung kann jederzeit formlos (also auch mündlich) erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz www.bmj.de.

Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Testament

Ein Testament kann von jeder volljährigen Person im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte aufgesetzt werden. Dabei sollte dieses Schriftstück stets eigenhändig und handschriftlich verfasst sein sowie mit vollem Namenszug, Datums- und Ortsangabe versehen werden. Grundsätzlich empfiehlt sich der Gang zum Notar.

Für Privatpersonen ist ein Testament oder Erbvertrag immer dann sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht – wenn etwa ein Erbe mehr oder weniger bekommen soll, als die Paragrafen vorsehen, oder mit dem Erbe bestimmte Anweisungen und Wünsche verbunden sind. Alles, was nicht sittenwidrig ist, kann verfügt werden.

Oft setzen sich Eheleute mit dem viel zitierten Berliner Testament als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder werden erst berücksichtigt, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei größerem Vermögen kann das zu steuerlichen Mehrbelastungen der Erben führen. Selbstständige und Unternehmer sollten sich fachmännisch beraten lassen, um die Angehörigen abzusichern, das Lebenswerk nach dem Tod lebensfähig zu erhalten und Steuerfallen zu vermeiden.

Wenn die Verträge unterzeichnet und hinterlegt sind, sollten die Betroffenen über die Existenz und den Verbleib der Verfügungen informiert werden.

Das Verfassen eines Testamentes ist wichtig für die bewusste Auseinandersetzung mit dem Thema. Eine professionelle Unterstützung ist oft hilfreich, da im Vorfeld schon viele Probleme vermieden werden können.

Sie können Ihr Testament auch zusammen mit Ihren Vorsorgeregelungen in unserem Hause hinterlegen lassen. Wir helfen Ihnen gerne bei offenen Fragen.

Kinder und Tod

Wie erkläre ich Kindern den Tod?

Kinder fragen nach Sterben und Tod und verstehen und bearbeiten diese Themen auf ihre Art und Weise bereits weitaus tiefgründiger, als viele Erwachsene meinen. Aus diesem Grund ist es wichtig, mit ihnen von Anfang an ehrlich und offen über ihre Anliegen und Fragen zu sprechen.

Versuchen Eltern ihre Kinder vor der dunklen Seite des Lebens zu schützen, indem sie nicht über das Thema Tod sprechen, so kann gerade dies einen gegenteiligen Effekt nach sich ziehen und dafür sorgen, dass Kinder falsche Vorstellungen oder gar eine irrationale Furcht entwickeln, die im schlechtesten Fall sogar den Umgang mit Tod und Trauer im weiteren Leben erschweren kann.

Zunächst sollten sich Eltern jedoch über ihre eigene Haltung bewusst werden, denn nur wer mit sich selbst im Reinen ist, kann die eigene Position auch seinen Kindern glaubhaft vermitteln. Wichtig ist es, allen Fragen mit dem gebotenen Ernst zu begegnen. Sie sollten sich bemühen, sie in einfachen und klaren Worten zu beantworten. Weil Kinder nicht in der Lage sind, abstrakt zu denken, sollten Sie jedoch versuchen, Umschreibungen wie „Opa macht eine lange Reise“ zu vermeiden. Es besteht nämlich die Gefahr, dass Ihre Aussage wörtlich genommen wird. Und wer kann Ihrem Kind dann garantieren, dass sein Vater von seiner Geschäftsreise zurückkehrt? Und dass es selbst wieder aufwacht, wenn es schläft?

In der Regel wissen Kinder jedoch von sich aus erstaunlich gut, wie sie mit Tod und Trauer umzugehen haben. Deswegen sollte Ihre Rolle vor allem die eines aufmerksamen Begleiters sein, der seinem Kind ein natürliches Gefühl von Sicherheit vermittelt. Ist ein Mensch gestorben, der Ihrem Kind besonders nahestand, so können Rituale – wie zum Beispiel der Besuch am Grab, Kerzen anzünden oder etwas tun, was der Verstorbene besonders gern gemacht hat – einfach dabei helfen, den Verlust in den Alltag zu integrieren und ihn gleichzeitig zu überwinden.

Beileidsbekundungen

Mit Trauernden zu kommunizieren, fällt niemandem leicht, und die richtigen Worte zu finden – egal, ob verbal oder schriftlich –, fällt wohl jedem Menschen schwer. Allerdings gibt es einige Regeln, die bei dieser sensiblen Aufgabe der Orientierung dienen können.
Grundsätzlich sollten Sie Floskeln und religiöse Formulierungen (es sei denn, die Hinterbliebenen sind selbst gläubig) vermeiden. Verwenden Sie bei einem Kondolenzbrief schlichtes weißes Papier und schreiben Sie ihn auf jeden Fall zeitnah und von Hand. Berücksichtigen Sie die besondere emotionale Lage der Trauernden und versuchen Sie nicht, den Sterbefall zu relativieren. Helfen Sie stattdessen durch Ihren persönlichen Zuspruch. Wichtig ist, dass der Empfänger spürt, dass auch Sie von seinem Verlust betroffen sind. Finden Sie trotz reichlicher Überlegung einfach nicht die richtigen Worte, können nicht selten Zitate dabei behilflich sein, die eigenen Gefühle treffender auszudrücken.

Kondolenzschreiben können auch den Hinweis enthalten, dass man erst jetzt von einem Todesfall erfahren hat, und/oder die Bitte um Verständnis dafür, dass man (begründet) an der Beerdigung nicht teilnehmen kann oder konnte.
Im Allgemeinen gilt: Weniger ist (fast immer) mehr!

Die Bestandteile eines Beileidschreibens

Persönliche Anrede

Die Formulierung der direkten Ansprache ist abhängig von Ihrer Beziehung zum Verstorbenen und seinen Angehörigen:

  • Liebe …, lieber …, liebe Tante …,
  • Liebe Frau …, lieber Herr …,
  • Liebe Familie …,
  • Sehr geehrte Frau ...,
  • Sehr geehrter Herr Doktor … etc.

Anfangsformulierungen

Beginnen Sie direkt mit Ihrer Kondolenz:

  • Wir können immer noch nicht fassen, dass Dein Bruder uns für immer verlassen hat.
  • Zum Tode Ihres Mannes sprechen wir Ihnen unser tiefes Mitgefühl aus.
  • Mit großem Bedauern haben wir heute vom Tode Ihrer Frau Mutter erfahren.
  • Ich bin tief betroffen und spreche Dir und Deiner Familie meine aufrichtige Anteilnahme zum Heimgang Deiner lieben Mutter aus.
  • Es schmerzt so sehr, einen guten Freund zu verlieren.
  • Zu dem schweren Verlust durch den Tod Ihrer Frau spreche ich Ihnen mein herzliches Beileid aus.
  • Mit Bestürzung habe ich vom tragischen Tod Deiner Tochter erfahren.
  • Wir teilen mit Ihnen den schmerzlichen Verlust, den Sie durch den Tod von ... erlitten haben.

Würdigung des Verstorbenen, persönliche Erinnerung

Was haben Sie besonders geschätzt, was wird Ihnen fehlen, woran erinnern Sie sich gerne?

  • In all den Jahren unserer Zusammenarbeit haben wir seine faire, herzliche Art und vor allem seine fachliche Kompetenz geschätzt.
  • Wir können wohl kaum ermessen, welchen Verlust sein Tod für Ihr Unternehmen darstellt.
  • Viele Menschen werden sich dankbar und liebevoll an sie erinnern.
  • Alle, die sie kennen durften, haben ihre ganz besondere Ausstrahlung und Hilfsbereitschaft geschätzt.
  • Wir haben sie so lieb gehabt, und ihre positive Lebenseinstellung war uns immer Vorbild und Ansporn.
  • Unser Leben wird ohne seinen Humor ärmer und kälter sein.
  • Wir werden ihn in bester Erinnerung behalten und sein Lebenswerk in seinem Sinne fortführen.
  • Er war mein bester Freund, ich werde ihn nicht vergessen.

Mitgefühl, Hilfe und Abschlussgrüße

Beenden Sie Ihr Kondolenzschreiben mit einem kurzen Satz des Mitgefühls und eventuell einem Hilfsangebot.

  • Ich wünsche Ihnen all die Kraft, die Sie jetzt brauchen, um das Leben allein zu meistern.
  • Ich werde alles tun, was in meiner Macht steht, um Sie dabei zu unterstützen.
  • Lieber ..., ich wünsche Dir und Deiner Familie die Kraft, die Ihr jetzt braucht, um ohne ... leben zu können.
  • All Deine Lebenskraft sollte jetzt den Lebenden gehören, all unsere liebenden Gedanken und Erinnerungen sind bei ihr, die jetzt erlöst ist.
  • Wir fühlen und trauern mit Ihnen.
  • Mögen Ihre Glaubensüberzeugungen Ihnen und Ihren Angehörigen Trost und Hilfe sein.
  • Ich bin jederzeit für Dich und die Kinder da.
  • Ich kann nur ahnen, wie groß Ihr Schmerz und wie tief Ihre Trauer ist.
  • Für mich ist ... Tod ein schwerer Verlust.
  • Ich bin sehr traurig und in Gedanken bei Dir/Euch.
  • Sei umarmt.
  • Mit stillem Gruß
  • Wir trauern mit Ihnen.
  • In tiefer Trauer und innigem Mitgefühl
  • Ich werde Ihrem Vater ein ehrendes Andenken bewahren.

 

Erbrecht

Das Erbrecht, das dem Bürgerlichen Recht unterliegt, ist ein komplexes Thema. Wir möchten Ihnen hierzu im Nachfolgenden einen kurzen Überblick vermitteln.

Wenn kein rechtsgültiges Testament vorliegt, bestimmt die gesetzliche Erbfolge über die Verteilung des Vermögens des verstorbenen Menschen. Hat der/die Verstorbene eine letztwillige Verfügung (Testament/Erbvertrag) hinterlassen, so ist die gesetzliche Erbfolge nur hinsichtlich des Pflichtteils, der den Verwandten und Lebenspartnern prinzipiell zusteht, anzuwenden. Der Pflichtteil besteht in diesem Fall in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

Mit der gesetzlichen Erbfolge werden die Erben aus dem Kreis der Verwandten des Erblassers bestimmt.
Verwandt mit dem Erblasser ist jede Person, die von ihm (Kinder, Enkel, Urenkel etc.) oder von derselben dritten Person abstammt (Eltern, Großeltern, Geschwister, Onkel, Nichte etc.). Die Klassifizierung der Verwandten als Erben erfolgt in Erbenordnungen, gesetzlich unterteilt wie folgt:

  • Erben erster Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel etc.
  • Erben zweiter Ordnung: Vater, Mutter, Schwester, Bruder, Neffe, Nichte, Großneffe, Großnichte etc.
  • Erben dritter Ordnung: Großvater, Großmutter, Onkel, Tante, Cousin, Cousine etc.
  • Erben vierter Ordnung: Urgroßvater, Urgroßmutter, Großonkel, Großtante etc.

Für den Ehepartner gelten Sonderrechte.

Was muss außerdem bedacht werden?

Nicht eheliche Kinder sind ehelichen Kindern der ersten Ordnung gleichgestellt. Dies gilt auch für adoptierte Kinder. (Ausnahme: Erbfälle vor dem 1. April 1998 sowie teilweise bei nicht ehelichen Kindern, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden, wenn der Verstorbene am 3. Oktober 1990 in den alten Bundesländern lebte). Adoptierte Kinder beerben die Adoptiveltern. Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben.

Wenn ein Verwandter der vorhergehenden Ordnung vorhanden ist, schließt er alle Verwandten nachfolgender Ordnung aus.

Das Erbrecht eines gestorbenen Verwandten geht auf dessen Kinder über. Das Erbrecht des Ehegatten ist nur dann wirksam, wenn er mit dem Erblasser zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war.

Wenn Erben erster Ordnung vorhanden sind, hat der überlebende Ehepartner Anspruch auf ein Viertel der Erbschaft sowie die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände, das sogenannte „Voraus“. Im Falle der Zugewinngemeinschaft wird der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel erhöht.

Erbberechtigte Abkommen des Erblassers, die nicht aus der durch Tod aufgelösten Ehe stammen, erhalten vom überlebenden Ehegatten Mittel zu einer angemessenen Ausbildung. Im Falle der Gütertrennung erbt der überlebende Ehegatte bei einem oder zwei Kindern zu gleichen Teilen, bei drei oder mehr Kindern ein Viertel.

Der Staat erbt das Vermögen, wenn weder der Ehegatte noch weitere Verwandte des/der Verstorbenen leben. Sollten Erbberechtigte die Erbschaft ausschlagen, geht diese auch an den Staat.

Die hier aufgeführten Informationen sind rechtlich nicht verbindlich. Wir empfehlen Ihnen, im Zweifelsfall stets einen Notar oder Rechtsbeistand aufzusuchen.

 

 

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Ihre Rechte

Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über zu Ihrer Person gespeicherte personenbezogene Daten sowie deren Herkunft und Empfänger. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung. Sie haben weiter das Recht, die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format von uns zu erhalten; Sie können diese Daten an andere Stellen übermitteln oder übermitteln lassen. Sie haben außerdem ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz.

Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der folgenden Adresse an uns wenden:

Ansprechpartner für Datenschutz des Unternehmens:

Ann-Christine Mohr
Hauptstraße 15
38465 Brome

Telefon: +49 (0)5833 - 423

E-Mailadresse: info@john-giraldi-bestattungen.de